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Als Sekretärin zu alt mit 44 + 48 - Entschädigung |
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Österreich - 15.07.2010
Das Arbeitsgericht Linz hat einer 44 und einer 48Jährigen Frau 610 Euro Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Beide Frauen, die sich auf eine SekretärInnenstelle beworben hatten, waren als zu alt von einer Steuerberatungskanzlei abglehnt worden.
In der Stellenausschreibung wurde mehrjährige Berufserfahrung verlangt. Aber, so die Begründung der Steuerberatungskanzlei für die Ablehnung, man wollte für das "sehr junge Team gerne eine jüngere Mitarbeiterin aufnehmen".
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